Externer Datenschutz

TÜV zertifiziert, kompetent, zuverlässig

Umsetzung DS-GVO

Am Anfang einer Datenschutzlösung steht die Erstanalyse. Dabei wird das bestehende System kontrolliert und die daraus abzuleitenden Maßnahmen hergeleitet. Wir prüfen, um welche Daten es sich bei Ihnen handelt und ob ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden muss. Gleichzeitig weisen wir frühzeitig auf Abläufe hin, in denen besonders dringender Handlungsbedarf besteht. Dadurch werden Bußgelder oder Abmahnungen vermieden. Die Erstanalyse umfasst somit unter anderem:

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  • Prüfung der Daten auf Personenbezug
  • System- und Ablaufbewertung
  • Prüfung der Benennungspflicht eines Datenschutzbeauftragten
  • Kennzeichnung der größten Gefahrenstellen

Durch den Maßnahmenplan ergeben sich die Aufgaben für die Einführung oder Weiterentwicklung eines Datenschutzmanagementsystems (DMS). Sie erhalten von uns alle wichtigen Tools, die Sie für den erfolgreichen Betrieb eines DSM benötigen. Wir unterstützen Sie beispielsweise bei folgenden Herausforderungen:

  • Erstellen einer Datenschutzleitlinie
  • Anlegen eines Verarbeitungsverzeichnisses
  • Erstellen der Datenschutz-Folgenabschätzung
  • Erstellen von Verahrens- und Dienstanweisungen
  • Erstellen der technischen und organisatorischen Maßnahmen für Datenschutz (TOMs)

Durch die Einführung eines Datenschutzmanagementsystems kommen Sie ihren Pflichten zur Einhaltung der Richtlinien nach. Zudem optimieren Sie gleichzeitig die internen Prozessabläufe.

externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Als Ihr externer Datenschutzbeauftragter stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Verfügung und unterstützen Sie mit den alltäglichen Fragestellungen. Zudem organisieren wir den Kontakt zu den Behörden und klären wichtige Fragestellungen rund um das Thema Datenschutz. Die Aufgaben umfassen unter anderem:

  • Kommunikation mit den Behörden
  • kompetenter Ansprechpartner im Unternehmen
  • Kontrolle und Weiterentwicklung des bestehenden Systems

Mit unserer Expertise zu technischen Fragestellungen erhalten Sie eine Beratung, die über das bloße Wiedergeben der Gesetzestexte hinausgeht. Dadurch können wir Sie auch bei komplizierten technischen Prozessen oder Vorhaben optimal beraten. Wir erklären Ihnen genau, was die DS-GVO in diesen speziellen Fällen voraussetzt. Mit der Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten kommen Sie Ihrer Benennungspflicht nach. Durch unsere TÜV Zertifizierungen können wir gegenüber den Behörden zudem die gesetzlich eingeforderten Fachkenntnisse nachweisen. Mit dem Beauftragen eines externen Datenschutzbeauftragten bleiben Sie flexibel und handlungsfähig.

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